Wie ich Dir nachher im Chat schon schrieb, halte ich nur den zweiten Teil für offen und ehrlich!
Der erste Teil liest sich genau gegenteilig und deshalb ist mein Mißtrauen auch noch nicht ganz verschwunden und mein negatives Bauchgefühl hat sich auch nur ein wenig verbessert..
Ich bin unsicher weil ich Dir den 2.Teil durchaus glaube und Dich auch nicht unsympatisch fand... Aber da Du so offensicht im 1. Teil versucht hast mit, ja ich sagt mal dazu *WischiWaschi* durchzukommen......
...hab mir mal den logg durchgelesen. Ich finde die 2geteilte Probezeit so OK. Leider war ich das ganze Wochenede krank und daher nicht da. Und am Donnerstag und Freitag war dieses "kleine" Kolloquium bis spät. Die Loggaufzeichnung find ich deshalb prima dann kann man sich dennoch mal ein Bild machen von der betreffenden Person.
Also da ich ja auch nicht da war hab ich mir den log sehr intensiv durchgelesen...hier mal meinen dank an Bettie...und ich muss sagen sie hat mich nicht überzeugt und daher habe ich mit Nein gestimmt!!!
erstmal ein dickes Sorry, dass ich bis jetzt nichts mehr geschrieben habe. Meine Schulter macht mir ziehmliche Probleme, deswegen ist mein Rechner meistens aus.
Ich möchte euch allen für eure Ehrlichkeit danken. Ich kann eure Reaktionen gut verstehen, habe ich zu Anfang ja wirklich nur "Wischiwaschi" fabriziert. Woran es lag, weiß ich nicht. Vll. war ich einfach zu nervös. Jedenfalls möchte ich euch nochmal versichern, dass ich, auch wenns nicht so rüberkam, zu keinem Zeitpunkt die Unwahrheit gesagt habe. Es war trotz allem ein sehr netter Abend mit euch und wie ihr ja gemerkt habt, bin ich im zweiten Teil dann auch aufgetaut.
Ich werde mich bemühen, sollte ich aufgenommen werden, diese Art weiterhin zu behalten.
Diese beiden Grußformeln gelten im Geschäftsverkehr als unhöflich und werden nur in sehr negativen Kontexten verwendet, wenn der Schreiber nicht freundlich grüßen, jedoch die Form wahren will, beispielsweise bei der letztmaligen Mahnung vor Einleitung eines gerichtlichen Mahnverfahrens. Im Rahmen einer Korrespondenz unter Rechtsanwälten gilt die Formel „mit (vorzüglicher) kollegialer Hochachtung“ als äußerst unhöflich.
ja, ja.....nehme auch gerne den Beinamen Klugscheißer an
Zitat von Noriva Im Rahmen einer Korrespondenz unter Rechtsanwälten gilt die Formel „mit (vorzüglicher) kollegialer Hochachtung“ als äußerst unhöflich.
Keine Sorge, die mit Abstand bösartigste Grußformel in Juristenkreisen lautet "Mit der Ihnen gebührenden Hochachtung" - das ist übersetzt dann "Du kannst mich mal" - also hättest du es schlimmer treffen können
entschuldigt, dass ich mich so selten melde. Aufgrund meiner Schulterschmerzen (die mom. mit jedem Tag schlimmer werden) kann ich mich kaum bewegen, geschweige denn die Tastatur bedienen.
Ich möchte mich herzlichst für die Aufnahme auf Zeit bedanken und freue mich, dass ihr mir diese Chance gebt.